Google Bewertungen löschen lassen!

Mandat online erteilen und los gehts!

Google Bewertungen gelöscht
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Erfolgreiche Google Löschungen
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Leiden Sie unter schädlichen Google-Bewertungen?
Lassen Sie uns diese schnell und effizient für Sie beseitigen!

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Jetzt kostenlos Angebot einholen und direkt Bewertungen zum löschen auswählen. Dafür einfach in dem Feld Google My Bussines Profil eigenen Firmennamen eingeben. Es werden alle negativen Bewertungen mit 1 und 2 Sternen angezeigt. Sie können alle Bewertungen auswählen die gelöscht werden sollen und dazu unser Kontaktformular unverbindlich ausfüllen. 

Google Bewertungen löschen lassen!
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Wir kümmern uns um Sie und Ihren Ruf!

Zuverlässige Entfernung ungerechtfertigter Bewertungen

Jeder negative Eintrag bei Google kann Ihre beruflichen Chancen und persönlichen Beziehungen beeinträchtigen. Unsere Dienstleistung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Online-Präsenz zu säubern und Ihre Reputation wiederherzustellen.

Vorteile der Löschung negativer Bewertungen

Steigern Sie Ihren Umsatz & verlieren Sie keine Kunden mehr!

Höhere Conversionrate & günstigere Klickpreise bei Google Ads

Ein positives Image verbessert Ihre Sichtbarkeit im Internet

Setzen Sie sich von Ihrer Konkurrenz ab und bleiben Sie wettbewerbsfähig

Erlangen Sie das Vertrauen Ihrer Partner & Kunden zurück.

Preisübersicht

69€ pro Bewertung

Solo

1 Bewertung

65€ pro Bewertung

Professional

2 bis 4 Bewertungen

59€ pro Bewertung

Enterprise

Bis 8 Bewertungen

Auf Anfrage

Ab 9 Bewertungen

Der Ablauf

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Schlechte Online-Bewertungen schaden Ihrem Ruf!

In der digitalen Welt von heute ist die Online-Reputation entscheidender denn je. Ein negativer Eintrag bei Google kann persönliche und berufliche Chancen erheblich beeinträchtigen. Unsere Expertise im Bereich der digitalen Rechte und Datenschutz ermöglicht es Ihnen, unerwünschte Google-Einträge professionell entfernen zu lassen. In Zusammenarbeit mit führenden Anwälten aus ganz Deutschland gewährleisten wir die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, um Ihr Recht auf Vergessenwerden durchzusetzen.

Vorgehen gegen ungerechtfertigte Online-Bewertungen

Übersicht über die aktuelle Rechtslage

Die Löschung von Bewertungen im Internet ist an bestimmte rechtliche Voraussetzungen gebunden.

Ungerechtfertigte Bewertungen ohne Geschäftskontakt: Bewertungen, die ohne echten oder losen Geschäftskontakt abgegeben wurden, sind rechtlich angreifbar. Solche Bewertungen können irreführend sein und ungerechtfertigterweise das Image eines Unternehmens schädigen. Rechtssprechung OLG Köln, 23.12.2022 – 6 U 83/22

Schutz vor Falschinformationen: Falschinformationen in Bewertungen können zu einer Haftung der Plattform führen, wenn diese die Information nicht prüft oder entfernt, nachdem der Fehler bekannt wurde. In einem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 14. Juli 2015 (Aktenzeichen 18 U 1933/14) wurde betont, dass Plattformbetreiber aktiv werden müssen, wenn ihnen falsche Tatsachenbehauptungen gemeldet werden.

Bewertungen, hinter denen keine echten Erfahrungen mit dem bewerteten Unternehmen stehen, sind nicht erlaubt. Insbesondere rechtswidrig sind Schmähkritiken, die keine tatsächliche Grundlage haben (diese werden ebenfalls nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt).

Erpressung und Drohung: Wenn mit einer schlechten Bewertung als Druckmittel gedroht wird, um den Unternehmer zu einer Zahlung zu veranlassen, handelt es sich um Erpressung (§ 253 StGB). Beinhaltet die Drohung keine konkrete finanzielle Forderung, handelt es sich strafrechtlich gesehen um eine Nötigung (§ 240 StGB).

Egal ob Erpressung oder Nötigung: beide Tatbestände sind strafbar und sollten rechtlich verfolgt werden.

Üble Nachrede: Eine falsche Bewertung kann zudem eine üble Nachrede (§ 186 StGB) oder eine Verleumdung (§ 187 StGB) darstellen.

Eine rechtswidrige Bewertung verpflichtet Bewertungsplattformen zum Handeln, sobald eine anwaltliche Aufforderung vorliegt. Dies wurde vom Bundesgerichtshof am 1. März 2016 festgestellt.

Negative Google Bewertungen lieber nicht selbst beanstanden

Lassen Sie einen Fachanwalt übernehmen!

Von einer Löschung der negativen Google Bewertungen aus eigener Hand oder durch eine Agentur raten wird dringend aus den folgenden Gründen ab:

Google neigt aus unserer eigenen Erfahrung dazu, Beschwerden von betroffenen Unternehmen nicht oder nicht so schnell zu bearbeiten, als wenn der Antrag auf Löschung der unberechtigten Google Bewertung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt eingereicht wird.

Mit der falschen oder gar eine gänzlich fehlenden Argumentation wird Google mit hoher Wahrscheinlichkeit die Löschung der negativen Bewertungen verweigern. Im schlimmsten Fall wird eine falsch beanstandete Bewertung, die Google hätte löschen müssen sogar trotz fehlender Berechtigung unlöschbar.

Angeblich auf die Löschung von negativen Google Bewertungen spezialisierte Agenturen sind nicht berechtigt, die Löschung von negativen Bewertungen vorzunehmen. Aufgrund der rechtlichen Schwierigkeiten darf nur ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin in Deutschland negative Google Bewertungen löschen (siehe hierzu LG Hamburg, Urteil v. 28.06.2019 – 315 O 255/18)

Warnung vor günstigen & illegalen Löschagenturen

Die Verlockung, negative Inhalte schnell und günstig entfernen zu lassen, kann groß sein, doch viele dieser billigen Angebote operieren am Rande der Legalität. Illegale Löschpraktiken können nicht nur ineffektiv sein, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen für die Auftraggeber nach sich ziehen.

Ein bemerkenswertes Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28. Juni 2019 (Aktenzeichen 315 O 255/18) stellt klar, dass der Einsatz unzulässiger Methoden zur Inhaltsentfernung rechtliche Folgen haben kann. Dieses Urteil hebt hervor, dass nicht nur die Agenturen, sondern auch diejenigen, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, bei der Verwendung illegaler Löschmethoden haftbar gemacht werden können.

Es ist daher entscheidend, dass Sie sich für eine Löschagentur entscheiden, die transparente und legale Wege nutzt, um unerwünschte Inhalte zu behandeln. Seriöse Anbieter werden stets die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten und ihre Methoden offenlegen.

Wenn Sie mit negativen Online-Inhalten konfrontiert sind, empfehlen wir, professionellen rechtlichen Rat einzuholen. Unsere Kanzlei bietet sachkundige Beratung und Unterstützung, um Ihre Rechte im Internet sicher und wirksam zu verteidigen. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und um mehr über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu erfahren.

Bewertungen unserer Kunden

Leonie B.
Leonie B.
Toller Service von Löschanwalt! Sie haben schnell reagiert und meine ungerechtfertigten Bewertungen effizient entfernt. Sehr empfehlenswert!
Timo S.
Timo S.
Bin begeistert von Löschanwalt! Sie haben meine Probleme mit schlechten Bewertungen schnell und ohne großes Aufheben gelöst. Top!
Katharina W.
Katharina W.
Löschanwalt hat mir super geholfen! Ungerechte Bewertungen waren im Nu weg. Schnell, unkompliziert und zuverlässig.
Felix M.
Felix M.
Großartige Arbeit von Löschanwalt! Sie haben meine negativen Bewertungen schnell entfernt und waren sehr professionell.
Johanna R.
Johanna R.
Löschanwalt ist ein Lebensretter! Meine ungerechtfertigten Bewertungen verschwanden wie durch Zauberhand. Schnell und effektiv!
Niklas T.
Niklas T.
Ich bin beeindruckt von der Effizienz von Löschanwalt. Ungerechtfertigte Bewertungen wurden blitzschnell entfernt. Absolut zu empfehlen!
Emilia H.
Emilia H.
War echt überrascht, wie flott Löschanwalt meine komischen Bewertungen wegbekommen hat. Voll easy und unkompliziert!
Julian K.
Julian K.
War erst skeptisch, aber Löschanwalt hat's echt drauf. Die doofen Bewertungen waren ruckzuck weg. Kann ich nur weiterempfehlen!
Lara F.
Lara F.
Löschanwalt? Hammer Service! Die haben die ungerechten Bewertungen schneller weggemacht, als ich gucken konnte. Top!
Moritz L.
Moritz L.
Hatte paar ungerechte Bewertungen und Löschanwalt hat die echt fix gelöscht. Bin voll begeistert!
Sina P.
Sina P.
Voll krass, wie schnell die Jungs von Löschanwalt meine schlechten Bewertungen geklärt haben. Riesen Dankeschön!
Vincent D.
Vincent D.
Löschanwalt ist der Hammer! Die haben meine blöden Bewertungen voll schnell weggemacht. Super zufrieden!
Anna J.
Anna J.
War total genervt von den ungerechten Bewertungen. Löschanwalt hat alles easy gefixt. Richtig klasse!
Maximilian G.
Maximilian G.
Mega! Löschanwalt hat die schlechten Bewertungen voll schnell entfernt. Bin echt happy mit dem Service!
Charlotte N.
Charlotte N.
Löschanwalt hat's einfach drauf. Die ungerechten Bewertungen waren wie weggezaubert. Echt beeindruckend!
Bernd. K
Bernd. K
Bin voll begeistert, wie unkompliziert und schnell Löschanwalt meine Probleme mit den Bewertungen gelöst hat. Echt super!

Lassen Sie u.a. auch Bewertungen von folgenden
Portalen löschen:

Unsere Anwältin

Rechtsanwältin Birgit Lietz

Fragen und Antworten

Statistiken zeigen, dass 93 % der Interessenten sich gegen ein Geschäft entscheiden, wenn sie auf negative Bewertungen stoßen. Dies führt zu signifikanten Einbußen, insbesondere im Bereich der Online-Geschäftsanbahnung, deren Bedeutung häufig unterschätzt wird.

Unsere hohe Erfolgsquote bei der Löschung von Bewertungen spricht für sich. Kontaktieren Sie uns mit den Details der Bewertung, die Sie entfernen möchten, und profitieren Sie von einer kostenlosen Erstberatung. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um eine effektive Lösung zu finden.

Unser Expertenteam widmet sich der zielgerichteten Entfernung negativer Bewertungen und überwacht den Prozess bis zum erfolgreichen Abschluss. Wir halten Sie kontinuierlich über den Fortschritt informiert. 

Unsere Kundenzufriedenheit spricht für sich: Stetige Weiterempfehlungen zeugen von unserem Erfolg. Mit einer beeindruckenden hohe Erfolgsquote bei der Löschung negativer Bewertungen dank unseres versierten Rechtsteams, können Sie sich entspannt zurücklehnen. In den meisten Fällen gelingt es uns, störende Bewertungen für Sie zu entfernen.

Wir sind auf einer breiten Palette an Bewertungsplattformen aktiv, um Ihnen bestmöglich zur Seite zu stehen. Dazu gehören etablierte Namen wie Google, Jameda, Sanego, Trustpilot und Kununu sowie spezialisierte Portale wie 11880.com. Auch in sozialen Netzwerken, auf CYLEX, den Gelben Seiten, Meinestadt.de, Gutefrage und KennstDuEinen bieten wir unseren Service an. Sollten Sie Unterstützung auf einer Plattform benötigen, die hier nicht genannt wurde, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren. Wir sind stets bereit, unser Angebot zu erweitern und uns Ihren Bedürfnissen anzupassen.

Sollten ehemalige Rezensenten Sie erneut bewerten, stellt dies für uns kein Problem dar. Unser Team ist darauf vorbereitet, solche Fälle effektiv zu handhaben, und kann die erneuten Bewertungen mit denselben sorgfältigen und bewährten Methoden adressieren, um sie erneut zu entfernen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Ruf geschützt bleibt, unabhängig davon, wie oft ein Rezensent versucht, ihn zu beeinträchtigen.

Wichtiger Hinweis:

Google Bewertungen können nur entfernt werden, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen, indem sie beispielsweise unwahre Behauptungen, Beleidigungen enthalten oder gegen die Richtlinien von Google verstoßen. Aus diesem Grund verlangt Google in seinem Antragsformular eine detaillierte Erklärung, die aufzeigt, warum die Bewertung unrechtmäßig ist. 

Eine solche Begründung erfordert in der Regel juristische Argumentation, die in Deutschland gemäß § 3 RDG ausschließlich von Anwälten vorgenommen werden darf. 

Deshalb nimmt Google keine Einwände wie „Diese Bewertung ist verleumderisch, bitte entfernen“ von Betroffenen ohne juristische Vertretung an. Folglich ist es notwendig, gegenüber Google nachzuweisen, dass eine negative Bewertung unrechtmäßig ist und entfernt werden muss.

Hinweis für die Praxis: Es gibt zahlreiche Dienstleister, die das Entfernen von Google Bewertungen anbieten, obwohl sie weder über eine Anwaltslizenz noch über spezialisiertes Fachwissen verfügen. Solche unaufgeforderten Kontaktaufnahmen per E-Mail oder Telefon durch diese Anbieter sind nicht nur unzulässig, sondern oft ist auch ihre Werbung und die Durchführung der Bewertungslöschungen rechtswidrig. Dies wird durch mehrere Gerichtsurteile der vergangenen Jahre bestätigt, besonders in Fällen, in denen der Dienstleister rechtliche Schritte gegenüber Google eingeleitet hat.

Geben Sie Ihr Mandat in vertrauensvolle Hände. Gemeinsam mit Löschanwalt erreichen Sie Ihr Ziel!

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Was ist ein Mandat?

Ein Mandat ist eine formelle Vereinbarung zwischen Ihnen (dem Mandanten) und uns (Ihrem Anwalt), in der Sie uns beauftragen, in Ihrem Namen zu handeln. Im Kontext der Löschung von Google-Bewertungen bedeutet dies, dass Sie uns die Erlaubnis geben, rechtliche Schritte zu ergreifen, um ungerechtfertigte oder schädliche Bewertungen entfernen zu lassen.

Wie funktioniert der Prozess?

1. Kontaktformular ausfüllen:
Nutzen Sie unser Kontaktformular auf der Webseite, um uns Ihr Anliegen mitzuteilen. Egal, ob es sich um eine einzelne Bewertung oder mehrere handelt, wir sind hier, um zu helfen.

2. Angebot erhalten:
Kurz nach Ihrer Anfrage erhalten Sie automatisch ein detailliertes Angebot per E-Mail von uns. Dieses Angebot umfasst alle notwendigen Informationen, einschließlich unserer Vorgehensweise und der Kosten.

3. Mandat erteilen
Wenn Sie mit unserem Angebot zufrieden sind, können Sie uns einfach und unkompliziert online das Mandat erteilen. Unsere Prozesse sind darauf ausgerichtet, es Ihnen so leicht wie möglich zu machen.

4. Wir beginnen sofort:
Sobald Sie uns das Mandat erteilt haben, beginnen wir ohne Verzögerung mit den notwendigen Schritten, um die unerwünschten Google-Bewertungen zu entfernen. Wir kümmern uns um alles, von der Überprüfung der Bewertung bis hin zur Kontaktaufnahme mit Google, und halten Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden.

Wie funktioniert das Löschabonnement?

XYZ

Wie funktioniert der Prozess?

1. Kontaktformular ausfüllen:
Nutzen Sie unser Kontaktformular auf der Webseite, um uns Ihr Anliegen mitzuteilen. Egal, ob es sich um eine einzelne Bewertung oder mehrere handelt, wir sind hier, um zu helfen.

2. Angebot erhalten:
Kurz nach Ihrer Anfrage erhalten Sie automatisch ein detailliertes Angebot per E-Mail von uns. Dieses Angebot umfasst alle notwendigen Informationen, einschließlich unserer Vorgehensweise und der Kosten.

3. Mandat erteilen
Wenn Sie mit unserem Angebot zufrieden sind, können Sie uns einfach und unkompliziert online das Mandat erteilen. Unsere Prozesse sind darauf ausgerichtet, es Ihnen so leicht wie möglich zu machen.

4. Wir beginnen sofort:
Sobald Sie uns das Mandat erteilt haben, beginnen wir ohne Verzögerung mit den notwendigen Schritten, um die unerwünschten Google-Bewertungen zu entfernen. Wir kümmern uns um alles, von der Überprüfung der Bewertung bis hin zur Kontaktaufnahme mit Google, und halten Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden.