Mandat online erteilen und los gehts!
Leiden Sie unter schädlichen Google-Bewertungen?
Lassen Sie uns diese schnell und effizient für Sie beseitigen!
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und erhalten Sie ein kostenfreies, unverbindliches Angebot.
Unser Team tritt mit Ihnen umgehend per E-Mail oder Telefon in Verbindung, um mögliche Rückfragen zu beantworten.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an und wir beraten Sie kostenlos.
Jetzt kostenlos Angebot einholen und direkt Bewertungen zum löschen auswählen. Dafür einfach in dem Feld Google My Bussines Profil eigenen Firmennamen eingeben. Es werden alle negativen Bewertungen mit 1 und 2 Sternen angezeigt. Sie können alle Bewertungen auswählen die gelöscht werden sollen und dazu unser Kontaktformular unverbindlich ausfüllen.
Jeder negative Eintrag bei Google kann Ihre beruflichen Chancen und persönlichen Beziehungen beeinträchtigen. Unsere Dienstleistung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Online-Präsenz zu säubern und Ihre Reputation wiederherzustellen.
Steigern Sie Ihren Umsatz & verlieren Sie keine Kunden mehr!
Höhere Conversionrate & günstigere Klickpreise bei Google Ads
Ein positives Image verbessert Ihre Sichtbarkeit im Internet
Setzen Sie sich von Ihrer Konkurrenz ab und bleiben Sie wettbewerbsfähig
Erlangen Sie das Vertrauen Ihrer Partner & Kunden zurück.
Über das Formular oder telefonisch fragen Sie kostenlos & bei uns an.
Wir prüfen Ihre Anfrage und bereiten uns auf Ihr Profil vor.
Sie erhalten innerhalb 1 Tages ein unverbindliches Angebot von uns.
Sie beauftragen uns mit der Löschung der Bewertung(en).
In der digitalen Welt von heute ist die Online-Reputation entscheidender denn je. Ein negativer Eintrag bei Google kann persönliche und berufliche Chancen erheblich beeinträchtigen. Unsere Expertise im Bereich der digitalen Rechte und Datenschutz ermöglicht es Ihnen, unerwünschte Google-Einträge professionell entfernen zu lassen. In Zusammenarbeit mit führenden Anwälten aus ganz Deutschland gewährleisten wir die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, um Ihr Recht auf Vergessenwerden durchzusetzen.
Die Löschung von Bewertungen im Internet ist an bestimmte rechtliche Voraussetzungen gebunden.
Ungerechtfertigte Bewertungen ohne Geschäftskontakt: Bewertungen, die ohne echten oder losen Geschäftskontakt abgegeben wurden, sind rechtlich angreifbar. Solche Bewertungen können irreführend sein und ungerechtfertigterweise das Image eines Unternehmens schädigen. Rechtssprechung OLG Köln, 23.12.2022 – 6 U 83/22
Schutz vor Falschinformationen: Falschinformationen in Bewertungen können zu einer Haftung der Plattform führen, wenn diese die Information nicht prüft oder entfernt, nachdem der Fehler bekannt wurde. In einem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 14. Juli 2015 (Aktenzeichen 18 U 1933/14) wurde betont, dass Plattformbetreiber aktiv werden müssen, wenn ihnen falsche Tatsachenbehauptungen gemeldet werden.
Bewertungen, hinter denen keine echten Erfahrungen mit dem bewerteten Unternehmen stehen, sind nicht erlaubt. Insbesondere rechtswidrig sind Schmähkritiken, die keine tatsächliche Grundlage haben (diese werden ebenfalls nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt).
Erpressung und Drohung: Wenn mit einer schlechten Bewertung als Druckmittel gedroht wird, um den Unternehmer zu einer Zahlung zu veranlassen, handelt es sich um Erpressung (§ 253 StGB). Beinhaltet die Drohung keine konkrete finanzielle Forderung, handelt es sich strafrechtlich gesehen um eine Nötigung (§ 240 StGB).
Egal ob Erpressung oder Nötigung: beide Tatbestände sind strafbar und sollten rechtlich verfolgt werden.
Üble Nachrede: Eine falsche Bewertung kann zudem eine üble Nachrede (§ 186 StGB) oder eine Verleumdung (§ 187 StGB) darstellen.
Eine rechtswidrige Bewertung verpflichtet Bewertungsplattformen zum Handeln, sobald eine anwaltliche Aufforderung vorliegt. Dies wurde vom Bundesgerichtshof am 1. März 2016 festgestellt.
Von einer Löschung der negativen Google Bewertungen aus eigener Hand oder durch eine Agentur raten wird dringend aus den folgenden Gründen ab:
Google neigt aus unserer eigenen Erfahrung dazu, Beschwerden von betroffenen Unternehmen nicht oder nicht so schnell zu bearbeiten, als wenn der Antrag auf Löschung der unberechtigten Google Bewertung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt eingereicht wird.
Mit der falschen oder gar eine gänzlich fehlenden Argumentation wird Google mit hoher Wahrscheinlichkeit die Löschung der negativen Bewertungen verweigern. Im schlimmsten Fall wird eine falsch beanstandete Bewertung, die Google hätte löschen müssen sogar trotz fehlender Berechtigung unlöschbar.
Angeblich auf die Löschung von negativen Google Bewertungen spezialisierte Agenturen sind nicht berechtigt, die Löschung von negativen Bewertungen vorzunehmen. Aufgrund der rechtlichen Schwierigkeiten darf nur ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin in Deutschland negative Google Bewertungen löschen (siehe hierzu LG Hamburg, Urteil v. 28.06.2019 – 315 O 255/18)
Die Verlockung, negative Inhalte schnell und günstig entfernen zu lassen, kann groß sein, doch viele dieser billigen Angebote operieren am Rande der Legalität. Illegale Löschpraktiken können nicht nur ineffektiv sein, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen für die Auftraggeber nach sich ziehen.
Ein bemerkenswertes Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28. Juni 2019 (Aktenzeichen 315 O 255/18) stellt klar, dass der Einsatz unzulässiger Methoden zur Inhaltsentfernung rechtliche Folgen haben kann. Dieses Urteil hebt hervor, dass nicht nur die Agenturen, sondern auch diejenigen, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, bei der Verwendung illegaler Löschmethoden haftbar gemacht werden können.
Es ist daher entscheidend, dass Sie sich für eine Löschagentur entscheiden, die transparente und legale Wege nutzt, um unerwünschte Inhalte zu behandeln. Seriöse Anbieter werden stets die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten und ihre Methoden offenlegen.
Wenn Sie mit negativen Online-Inhalten konfrontiert sind, empfehlen wir, professionellen rechtlichen Rat einzuholen. Unsere Kanzlei bietet sachkundige Beratung und Unterstützung, um Ihre Rechte im Internet sicher und wirksam zu verteidigen. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und um mehr über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu erfahren.
Statistiken zeigen, dass 93 % der Interessenten sich gegen ein Geschäft entscheiden, wenn sie auf negative Bewertungen stoßen. Dies führt zu signifikanten Einbußen, insbesondere im Bereich der Online-Geschäftsanbahnung, deren Bedeutung häufig unterschätzt wird.
Unsere hohe Erfolgsquote bei der Löschung von Bewertungen spricht für sich. Kontaktieren Sie uns mit den Details der Bewertung, die Sie entfernen möchten, und profitieren Sie von einer kostenlosen Erstberatung. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um eine effektive Lösung zu finden.
Unser Expertenteam widmet sich der zielgerichteten Entfernung negativer Bewertungen und überwacht den Prozess bis zum erfolgreichen Abschluss. Wir halten Sie kontinuierlich über den Fortschritt informiert.
Unsere Kundenzufriedenheit spricht für sich: Stetige Weiterempfehlungen zeugen von unserem Erfolg. Mit einer beeindruckenden hohe Erfolgsquote bei der Löschung negativer Bewertungen dank unseres versierten Rechtsteams, können Sie sich entspannt zurücklehnen. In den meisten Fällen gelingt es uns, störende Bewertungen für Sie zu entfernen.
Wir sind auf einer breiten Palette an Bewertungsplattformen aktiv, um Ihnen bestmöglich zur Seite zu stehen. Dazu gehören etablierte Namen wie Google, Jameda, Sanego, Trustpilot und Kununu sowie spezialisierte Portale wie 11880.com. Auch in sozialen Netzwerken, auf CYLEX, den Gelben Seiten, Meinestadt.de, Gutefrage und KennstDuEinen bieten wir unseren Service an. Sollten Sie Unterstützung auf einer Plattform benötigen, die hier nicht genannt wurde, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren. Wir sind stets bereit, unser Angebot zu erweitern und uns Ihren Bedürfnissen anzupassen.
Sollten ehemalige Rezensenten Sie erneut bewerten, stellt dies für uns kein Problem dar. Unser Team ist darauf vorbereitet, solche Fälle effektiv zu handhaben, und kann die erneuten Bewertungen mit denselben sorgfältigen und bewährten Methoden adressieren, um sie erneut zu entfernen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Ruf geschützt bleibt, unabhängig davon, wie oft ein Rezensent versucht, ihn zu beeinträchtigen.
Wichtiger Hinweis:
Google Bewertungen können nur entfernt werden, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen, indem sie beispielsweise unwahre Behauptungen, Beleidigungen enthalten oder gegen die Richtlinien von Google verstoßen. Aus diesem Grund verlangt Google in seinem Antragsformular eine detaillierte Erklärung, die aufzeigt, warum die Bewertung unrechtmäßig ist.
Eine solche Begründung erfordert in der Regel juristische Argumentation, die in Deutschland gemäß § 3 RDG ausschließlich von Anwälten vorgenommen werden darf.
Deshalb nimmt Google keine Einwände wie „Diese Bewertung ist verleumderisch, bitte entfernen“ von Betroffenen ohne juristische Vertretung an. Folglich ist es notwendig, gegenüber Google nachzuweisen, dass eine negative Bewertung unrechtmäßig ist und entfernt werden muss.
Hinweis für die Praxis: Es gibt zahlreiche Dienstleister, die das Entfernen von Google Bewertungen anbieten, obwohl sie weder über eine Anwaltslizenz noch über spezialisiertes Fachwissen verfügen. Solche unaufgeforderten Kontaktaufnahmen per E-Mail oder Telefon durch diese Anbieter sind nicht nur unzulässig, sondern oft ist auch ihre Werbung und die Durchführung der Bewertungslöschungen rechtswidrig. Dies wird durch mehrere Gerichtsurteile der vergangenen Jahre bestätigt, besonders in Fällen, in denen der Dienstleister rechtliche Schritte gegenüber Google eingeleitet hat.
Geben Sie Ihr Mandat in vertrauensvolle Hände. Gemeinsam mit Löschanwalt erreichen Sie Ihr Ziel!
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Ein Mandat ist eine formelle Vereinbarung zwischen Ihnen (dem Mandanten) und uns (Ihrem Anwalt), in der Sie uns beauftragen, in Ihrem Namen zu handeln. Im Kontext der Löschung von Google-Bewertungen bedeutet dies, dass Sie uns die Erlaubnis geben, rechtliche Schritte zu ergreifen, um ungerechtfertigte oder schädliche Bewertungen entfernen zu lassen.
1. Kontaktformular ausfüllen:
Nutzen Sie unser Kontaktformular auf der Webseite, um uns Ihr Anliegen mitzuteilen. Egal, ob es sich um eine einzelne Bewertung oder mehrere handelt, wir sind hier, um zu helfen.
2. Angebot erhalten:
Kurz nach Ihrer Anfrage erhalten Sie automatisch ein detailliertes Angebot per E-Mail von uns. Dieses Angebot umfasst alle notwendigen Informationen, einschließlich unserer Vorgehensweise und der Kosten.
3. Mandat erteilen
Wenn Sie mit unserem Angebot zufrieden sind, können Sie uns einfach und unkompliziert online das Mandat erteilen. Unsere Prozesse sind darauf ausgerichtet, es Ihnen so leicht wie möglich zu machen.
4. Wir beginnen sofort:
Sobald Sie uns das Mandat erteilt haben, beginnen wir ohne Verzögerung mit den notwendigen Schritten, um die unerwünschten Google-Bewertungen zu entfernen. Wir kümmern uns um alles, von der Überprüfung der Bewertung bis hin zur Kontaktaufnahme mit Google, und halten Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden.
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1. Kontaktformular ausfüllen:
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3. Mandat erteilen
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4. Wir beginnen sofort:
Sobald Sie uns das Mandat erteilt haben, beginnen wir ohne Verzögerung mit den notwendigen Schritten, um die unerwünschten Google-Bewertungen zu entfernen. Wir kümmern uns um alles, von der Überprüfung der Bewertung bis hin zur Kontaktaufnahme mit Google, und halten Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden.